Die Begleithundeprüfung kann nur von Vereins – bzw. Verbandsmitgliedern abgelegt werden.
Die Prüfung ist Voraussetzung zur Teilnahme an den meisten Hunde-Sportveranstaltungen. Das Zulassungsalter der Hunde beträgt 15 Monate.
Zu den Prüfungsanforderungen gehören:
- Sachkundeprüfung (als schriftlicher Teil)
- Unbefangenheitsprobe mit Chip-Kontrolle
- Leinenführigkeit
- Gruppe
- Freifolgen
- Sitzübung
- Ablegen in Verbindung mit Herankommen (Hereinrufen des Hundes)
- Platz des Hundes unter Ablenkung
- Prüfung im Verkehr: Begegnung mit
- einer Personengruppe
- Radfahrern
- Autos
- Joggern oder Inline Skatern
- anderen Hunden
- und das Verhalten des angeleinten, kurzfristig allein gelassenen Hundes
Die Begleithundeprüfung wird von einem Leistungsrichter abgenommen und in der Leistungsurkunde eingetragen.
Der Team-Test kann von Vereinsmitgliedern sowie von Nichtmitgliedern abgelegt werden.
Im Vordergrund steht beim Teamtest die Prüfung der Alltagstauglichkeit des Hundes. Im Gegensatz zur Begleithundeprüfung (BH-Prüfung) gibt es hier keinen schriftlichen Teil.
Zusätzlich zur Unterordnung auf dem Trainingsplatz wird auch das Verhalten in Verkehrssituationen geprüft:
Dazu gehören Begegnungen mit
- Radfahrern
- Joggern
- Fussgängern
- und das Verhalten in Alltagssituationen
Für weitere Informationen und/oder Fragen würden wir uns über Ihre Kontaktaufnahme freuen.
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Unsere Übungs/-Trainingszeiten:
Die Übungs- und Trainingszeiten für die Begleithundeprüfung und Teamtest finden Sie hier: